Wie steht Erika Mann zur Vorratsdatenspeicherung?
Im Zusammenhang mit Problemen der IT-Sicherheit würde mit der Verabschiedung des “Telekom-Pakets” auch eine einzelfallunabhängige Auswertung von Verbindungsdaten in Intranets von Unternehmen und Behörden möglich werden, die der Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit dient. Im Gegenzug wären die Netz-Betreiber aber verpflichtet, Nutzer sowie die zuständige nationale Behörde bei einer Datenverletzung zu informieren. Hiermit ginge eine bislang nicht gekannte Transparenz hinsichtlich des realen Ausmaßes von Datenmissbrauch einher.
Eine befristete Speicherung und Weiterleitung der Daten an andere Unternehmen mangels entsprechender Kontrollmechanismen darf damit jedoch nicht Einzug halten. Bei der Verletzung von Datenschutzstandards halte ich hohe Geld- und Haftstrafen für angemessen.
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