Wie steht Erika Mann zum Telekom-Paket?

Das so genannte “Telekom-Paket” bezieht sich auf vier Berichte, die eine Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste bewirken. Es enthält zahlreiche neue Maßnahmen für den Telekommunikations- und Internetsektor, die in der Europäischen Union einen angepassten Rechtsrahmen schaffen werden.

Um das Paket noch in dieser Legislatur zu verabschieden, hatte das Europäische Parlament im Rahmen der zweiten Lesung 2009 mit Rat und Kommission im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens einen Kompromiss verhandelt. Die Abstimmung fand am 6. Mai 2009 statt, allerdings konnte das Paket nicht angenommen werden, weil die Mehrheit der Abgeordneten dem Kompromiss zum Thema Internetsperren nicht zustimmen konnten.

Ein weiteres umstrittenes Thema betrifft die Netzneutralität. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Internet-Provider zwar im Rahmen eines Traffic-Managements zwischen verschiedenen Datenübermittlungen wie etwa Voice-over-IP oder Peer-to-Peer-Kommunikation unterscheiden dürfen. Doch sie müssen einen Mindeststandard für die Qualität ihres Dienstes einhalten, der von den Regulierungsbehörden festgelegt werden soll. Damit sollte die Netzneutralität in der Europäischen Union gefördert werden.

Der gefundene Kompromiss wurde in der Abstimmung am 6.Mai angenommen, allerdings wird das Thema der Netzneutralität auf der politischen Tagesordnung verbleiben, da europaweit nicht geklärt ist, wie weit die Provider Dienste begrenzen dürfen. Die jetzt gefundene Regelung kann zu europaweit uneinheitlichen Beschränkungen führen, was die Marktentwicklung erheblich behindern kann.

Das “Telekom-Paket” enthält außerdem Regelungen, die Investitionen in neue schnelle Netzwerke unterstützen. Es erlaubt Betreibern, entsprechend ihrem Investitionsrisiko Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig betont es jedoch die Notwendigkeit eines effizienten Wettbewerbs. Dies genügt jedoch noch nicht, um die Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Erika Mann erwartet, dass die Europäische Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2009 in der zu erwartenden Universaldienstrichtlinie die Provider dazu verpflichten wird, allen Bürgern einen Zugang zu Breitband zur Verfügung zu stellen. Breitband muss in der Europäischen Union zum Universaldienst werden!

Mit dem “Telekom-Paket” werden auch viele neue Verbraucherrechte eingeführt. Dazu gehörten etwa eine Vertragsbegrenzung auf nur ein Jahr, die Mitnahme der eigenen Telefonnummer beim Wechsel des Anbieters innerhalb von 24 Stunden sowie eine verpflichtende Benutzerfreundlichkeit bei Behinderungen.

Im Moment ist es unklar, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Vermittlungslösung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat kommen wird. Nur wenn der Rat in seiner Sitzung am 12.Juni 2009 den vorliegenden Vorschlag mit den Internetsperren annimmt, kann das gesamte Paket verabschiedet werden. Dies ist eher unwahrscheinlich und es ist deshalb davon auszugehen, dass sich das neue Parlament nach den Europawahlen am 7. Juni 2009 wieder mit dem Vorhaben befassen wird.

Siehe hierzu auch den Beitrag von Erika Mann in der Aussprache im Plenum am 5. Mai.

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